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AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen


1. Urheberschutz und Nutzungsrechte

Die Werke des Designers dürfen nur in der vereinbarten Nutzungsart, zu dem vereinbarten Zweck in dem vereinbarten Umfang verwendet werden. Mangels ausdrücklicher Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrages nur der vom Auftraggeber bei Auftragserteilung erkennbar gemachte Zweck. Das Recht, die Arbeiten in dem vereinbarten Rahmen zu verwenden, erwirbt der Auftraggeber bzw. Verwerter mit der Zahlung des Regelhonorars. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf der Einwilligung des Designers. Über den Umfang der Nutzung steht dem Designer ein Auskunftsanspruch zu. Die Herausgabe offener Dateien sind kein Vertragsbestandteil.


2. Honorar

Die Berechnung der Honorare richtet sich, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, nach den Honorarempfehlungen des BDG (Bund Deutscher Grafik-Designer). Eine unentgeltliche Tätigkeit, insbesondere die kostenfreie Schaffung von Entwürfen, ist nicht berufsüblich. Die Honorare sind bei Ablieferung der Arbeiten fällig; sie sind ohne Abzug zahlbar. Werden Arbeiten in Teilen abgeliefert, so ist das entsprechende Teilhonorar jeweils bei Ablieferung des Teils fällig. Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrages über einen längeren Zeitraum, so kann der Designer Abschlagszahlungen entsprechend dem erbrachten Arbeitsaufwand verlangen. Honorare sind Nettobeträge, die zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten sind.


3. Zusatzleistungen, Neben- und Reisekosten

Die Änderung von Entwürfen, die Schaffung und Vorlage weiterer Entwürfe, die Änderung von Werkzeichnungen sowie andere Zusatzleistungen werden nach Zeitaufwand gesondert abgerechnet. Für Reisen, die nach Abstimmung mit dem Auftraggeber bzw. dem Verwerter zwecks Durchführung des Auftrags oder der Nutzung erforderlich sind, werden Kosten und Spesen berechnet. Die Vergabe von kreativen Fremdleistungen (z.B. 3D, Sprecher, etc.) oder die Vergabe von Fremdleistungen (z.B. Lithografie, Druckausführung, Versand) nimmt der Designer nur aufgrund einer mit dem Auftraggeber bzw. Verwerter getroffenen Vereinbarung in dessen Namen vor. Soweit der Designer auf Veranlassung des Auftraggebers bzw. Verwerters Fremdleistungen im eigenen Namen vergibt, stellt der Auftraggeber bzw. Verwerter den Designer von hieraus resultierenden Verbindlichkeiten frei. Die Vergütung von Zusatzleistungen ist nach deren Erbringung fällig. Verauslagte Nebenkosten sind nach Anfall zu erstatten. Vergütungen und Nebenkosten sind Nettobeträge, die zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten sind.


4. Korrektur und Produktionsüberwachung

Vor Produktionsbeginn sind dem Designer Korrekturmuster vorzulegen. Die Produktion wird vom Designer nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung überwacht. Besteht eine solche Vereinbarung, so ist er ermächtigt, erforderliche Entscheidungen zu treffen und Weisungen zu erteilen.


5. Haftung

Eine Haftung für die wettbewerbs- und zeichenrechtliche Zulässigkeit seiner Arbeit wird vom Designer nicht übernommen; gleiches gilt für die Schutz-fähigkeit. Der Auftraggeber bzw. Verwerter übernimmt mit der Genehmigung der Arbeiten die Verantwortung für die Richtigkeit von Bild und Text. Soweit der Designer auf Veranlassung des Auftraggebers bzw. Verwerters Fremdleistungen in dessen Namen und auf dessen Rechnung in Auftrag gibt, haftet er nicht für die Leistungen und Arbeitsergebnisse der beauftragten Leistungserbringer. Die Freigabe von Produktion und Veröffentlichung obliegt dem Auftraggeber bzw. Verwerter. Delegiert der Auftraggeber bzw. Verwerter im Ausnahmefall die Freigabe in ihrer Gesamtheit oder in Teilen an den Designer, stellt er ihn von der Haftung frei. Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz ist eine Haftung des Designers nicht ausgeschlossen.


6. Belegexemplare

Von vervielfältigten Werken sind dem Designer mindestens 5 Belegexemplare unentgeltlich zu überlassen, die er auch im Rahmen seiner Eigenwerbung verwenden darf.


7. Gestaltungsfreiheit

Für den Designer besteht im Rahmen des Auftrages Gestaltungsfreiheit. Die dem Designer überlassenen Vorlagen (z.B. Texte, Fotos, Muster) werden unter der Voraussetzung verwendet, dass der Auftraggeber bzw. Verwerter zur Verwendung berechtigt ist.


8. Erfüllungsort

Erfüllungsort für beide Teile ist der Sitz des Designers.


9. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer voranstehender Bestimmungen läßt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck so weit wie möglich verwirklicht.